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Microsoft Volumenlizenzen bei Wiresoft auch einzeln kaufen – wie geht das?

Wiresoft bietet Microsoft Software-Programme zu einem besonders günstigen Preis an, der dabei meistens deutlich unter dem Verkaufspreis anderer Softwarehändler liegt. Zudem finden Sie im Wiresoft Software-Shop auch Programm-Editionen, die im regulären Handel kaum zu finden sind. Ein Grund für unser breites und zugleich preisgünstiges Angebot an Microsoft Software ist, dass es sich bei den jeweils angebotenen Lizenzen um Bestandteile früherer Volumenlizenzen handelt, d.h. sie waren einmal Teil eines Lizenzpakets, das nur größere Unternehmen über das Microsoft Volumenlizenzprogramm erwerben können. Der Erwerb einer solchen einzelnen Volumenlizenz bietet Ihnen somit einige Vorteile gegenüber dem einer herkömmlichen Single User Lizenz.

Auch wenn man in diversen Foren im Web immer wieder von Zweifeln daran liest, ob der Handel mit Volumenlizenzen legal ist, können Sie sicher sein, dass Sie sich mit Wiresoft als Partner beim Software-Kauf dieser Lizenzen garantiert auf der sicheren Seite des Gesetzes befinden. Nachfolgend finden Sie alle wichtigen Informationen dazu:

  • welche Vorteile Volumenlizenzen nicht nur für Unternehmen – sondern insbesondere auch für private Nutzer – bieten,
  • warum der Handel mit Volumenlizenzen in der EU vollkommen legal ist, und
  • von welchen Vorteilen Sie beim Software-Kauf von einzelnen Volumenlizenzen mit Wiresoft profitieren.

Was sind Microsoft Volumenlizenzen?

Beim Kauf einer Microsoft Software-Lizenz hat ein Käufer die Wahl zwischen einer normalen Einzellizenz (für Privatpersonen) oder einer Volumenlizenz (für Unternehmen) – diese enthält mindestens fünf solcher Einzellizenzen, meistens aber eine wesentlich größere Zahl davon.

Begriffsklärung zu Volumenlizenz

Streng genommen meint der Begriff "Volumenlizenz" immer ein zahlenmäßig festgelegtes Bundle von Einzellizenzen, vergleichbar einer Großpackung. Im Web liest man jedoch häufig von "einer" Volumenlizenz im Sinne einer einzelnen Lizenz aus einem Volumen, was eigentlich nicht korrekt ist, sich aber in den Foren usw. eingebürgert hat. Insofern müsste die Frage "Sind Volumenlizenzen legal?" eigentlich korrekt lauten: "Ist es legal, eine Volumenlizenz aufzuteilen und die enthaltenen einzelnen Lizenzen zu verkaufen bzw. zu kaufen?" Die folgenden Erläuterungen versuchen, diesen Unterschied im Verständnis zu berücksichtigen.

Einzellizenz vs. Volumenlizenz

Privatpersonen können in der Regel nur ein Einzelhandelspaket (Full Packaged Product – FPP) mit einer einzelnen Lizenz erwerben, die zur Nutzung auf dem eigenen PC berechtigt, bzw. diese ist beim Kauf eines PCs bereits als OEM- (Original Equipment Manufacturer) Version vorinstalliert und darf dann höchstens noch auf einem weiteren, meist mobilen Endgerät verwendet werden.

Unternehmen und Institutionen mit einer großen Zahl an PC-Arbeitsplätzen können hingegen eine größere Anzahl an einzelnen Software-Lizenzen als Paket erwerben, von Microsoft als Volumenlizenz bezeichnet.

Für Unternehmen bietet der Kauf von Volumenlizenzen mehrere Vorteile: Zum einen gewährt Microsoft dabei große Rabatte, so dass eine einzelne Volumenlizenz deutlich günstiger ist als die entsprechende Anzahl an Einzellizenzen derselben Software.

Zum anderen vereinfacht die Volumenlizenzierung die Installierung sowie die Verwaltung dieser Software. Auch bieten die Lizenzbestimmungen verschiedene Optionen für die Art der Nutzung: Unternehmen können in der Regel wählen zwischen einer unbefristeten Nutzung der Software, oder einer zeitlich begrenzten Miete in Form eines Abos, das dann auch verlängert werden kann.

Die übliche Voraussetzung für den Abschluss eines Volumenlizenzvertrags ist, dass das betreffende Unternehmen mindestens 250 Computer aufweist, auf denen die Volumenlizenz(en) genutzt werden können. Allerdings bietet Microsoft auch für Unternehmen geringer Größe sowie für öffentliche Einrichtungen Möglichkeiten an, das Volumenlizenzprogramm zu nutzen.

Typische Vorteile von Volumenlizenzen für Unternehmen im Überblick

  • Günstigere Rabattpreise von Lizenz-Bundles (Volumenlizenzen) gegenüber Einzellizenzen
  • Einfachere Installation und Verwaltung von Volumenlizenzen
  • Wahl zwischen dem unbefristeten Kauf der Software oder zeitlich beschränkter Miete
  • Spezielle Nutzungsbedingungen

Genaueres regelt im Einzelfall dabei das Microsoft Volumenlizenzsystem, das wir im Folgenden kurz vorstellen.

Übersicht zum Microsoft Volumenlizenzsystem

Das Microsoft Volumenlizenzsystem, dessen vollständige Bedingungen in den "Produktbestimmungen für Microsoft-Volumenlizenzierung" (Microsoft Volume Licensing Product Terms) enthalten sind, regelt die Voraussetzungen sowie alle weiteren Bestimmungen, die für den Erwerb und die Nutzung von Volumenlizenzen gelten. Alle Käufer müssen diesen beim Erwerb einer Softwarelizenz zustimmen, um die Software nutzen zu dürfen. Anderswo auch Endbenutzerlizenzvertrag (EULA – engl. End User License Agreement) genannt, heißen diese hier Microsoft-Software-Lizenzbestimmungen. Darin erklärt Microsoft, was Volumenlizenzprogramme sind, welche Bedingungen für den Erwerb gelten und welche Vorteile sie bieten.

Sinn und Zweck von Microsoft-Volumenlizenzprogrammen

Die Volumenlizenzierung von Software reduziert in einem Unternehmen die Anschaffungskosten und vereinfacht zugleich deren Nutzung auf mehreren Computern.

Da bei Volumenlizenzen keine physischen Datenträger wie CD-ROMs oder DVDs anfallen, verringert sich allein dadurch schon der Preis gegenüber einer entsprechend verpackten Einzellizenz. Vor allem aber enthalten Volumenlizenzen flexiblere Lizenzoptionen sowie auch die Möglichkeit bzw. Verpflichtung zum Produktsupport.

Der entsprechende Lizenzvertrag zum Microsoft-Volumenlizenzprogramm regelt die Nutzungsrechte für die Software, z. B. ob diese auf mehr als einem Endgerät installiert und genutzt werden kann, und wie lange. Je nach Lizenzvertrag gelten dabei für die Volumenlizenzen unterschiedliche Vereinbarungen.

Aufbau der Microsoft Volumenlizenzierung

Microsoft Volumenlizenzprogramme sind in der Regel in zwei Hauptkategorien unterteilt, Grundlage ist dabei immer die Größe eines Unternehmens bzw. die Zahl der PC-Arbeitsplätze, an denen die darüber lizenzierte Software eingesetzt werden soll:

  • Unternehmen mit weniger als 250 Endgeräten oder Nutzern
  • Unternehmen mit mindestens 250 Endgeräten oder Nutzern

Weitere Kriterien für die Auswahl des in einem Unternehmen am besten geeigneten Microsoft Volumenlizenzprogramms sind die gesamte Unternehmensgröße, die Art der Software (z.B. für Server oder Anwender), die lizenziert werden soll sowie auch die Art und Weise, wie diese genutzt werden soll: So gibt es beispielsweise bei Volumenlizenzen für MS Office-Versionen nur eine Form von Lizenz, während es bei den entsprechenden für Server-Systeme mit den Clientzugriffslizenzen (CALs) unterschiedliche Lizenzierungsmöglichkeiten gibt: Hier wird weiter zwischen Zugriffslizenzen für Nutzer (User CALs) und denen für Endgeräte (Device CALs) unterschieden.

Nutzungsdauer einer Volumenlizenz

Volumenlizenzen können eine unterschiedliche Nutzungsdauer haben – in der Regel sind diese laut Microsoft entweder "zeitlich unbeschränkt" oder "zeitlich beschränkt". Zeitlich beschränkte Lizenzen sind einem Abo vergleichbar, dass nach Ablauf der vertraglich vereinbarten Laufzeit entweder endet oder neu verlängert werden kann.

Weitere Bestimmungen für Microsoft Volumenlizenzverträge

Je nach Anforderungen in einem Unternehmen enthalten Microsoft Volumenlizenzverträge weitere Bestimmungen und Nutzungsrechte. Beispielsweise regelt der Standard-Volumenlizenzvertrag Open License insbesondere für kleinere Unternehmen die Aktivierung und Verwaltung der Volumenlizenz sowie der zusätzlichen Rechte u.a. bei der Vereinbarung von Software Assurance:

  • Die Volumenaktivierung erfolgt mit einem Multiple Activation Key (MAK) oder mit einem Key Management Service Key (KMS) um die Software auf verschiedenen Endgeräten zu installieren.
  • Das Downgrade-Recht erlaubt, auf ältere Versionen der Software zurückzugreifen.
  • Das Reimaging-Recht erlaubt das Anfertigen und Verteilen eines Images der betreffenden Software.
  • Je nach Software sind auch Virtualisierungsrechte enthalten.

Des Weiteren gelten je nach Volumenlizenzvertrag zusätzliche Vereinbarungen.

Haupt-Vorteil für Einzelkunden beim Kauf einer einzelnen Microsoft Volumenlizenz

Durch die Möglichkeit, ein Volumenlizenz-Bundle, das aus dem Bestand eines größeren Unternehmen stammt, in Einzellizenzen aufzusplitten, können auch Privatkunden insbesondere vom deutlich günstigeren Preis gegenüber herkömmlichen Einzellizenzen profitieren. Da diese Lizenzen dann reine Kaufversionen sind – und keine Aboversionen – entfallen auch eventuelle frühere kostenpflichtige Updates oder sonstige Leistungen wie z.B. Software Assurance.

Welche weiteren Vorteile bietet der Kauf von Software aus einer Volumenlizenz?

Neben dem bereits erwähnten großen Preisvorteil beim Kauf solcher als sogenannter einzelnen Volumenlizenzen der Microsoft Standard-Programme – sowohl für Erstkäufer wie für Zweitkäufer – bieten diese auch den Vorteil, von einem viel breiteren Software-Portfolio zu profitieren: Viele Editionen von Microsoft Software-Programmen werden regulär überhaupt nicht als Einzellizenz angeboten – weder als Kauf- noch als Abo-Version, sondern sind ausschließlich Volumenlizenzkunden vorbehalten. Häufig sind diese Editionen durch einen erweiterten Umfang an Programmen gekennzeichnet, so zum Beispiel die Professional Pro Editionen von MS Office, dies gilt aber auch für Serverlizenzen.

Der Kauf einer solchen einzelnen Volumenlizenz bei Wiresoft bietet dann die einzige Möglichkeit, als Privatperson oder Selbständiger bzw. auch für einzelne Mitarbeiter einer kleineren Firma, deren Zahl unter der im Microsoft Volumenlizenzprogramm definierten Mindestgröße liegt, eine solche Edition zu erwerben.

Ist der Kauf von Microsoft Volumenlizenzen legal?

Das Aufsplitten einer Volumenlizenz in Einzellizenzen zum Weiterverkauf an Einzelpersonen ist grundsätzlich vollkommen legal. Die einzige Bedingung ist, dass die betreffende Software-Lizenz auf dem ursprünglichen Endgerät gelöscht bzw. deinstalliert wurde. Denn hier gilt, dass mit dem Erstverkauf das ausschließliche Recht zur Verbreitung des Herstellers (Microsoft) erlischt. Dazu gibt es eine Reihe von bindenden Entscheidungen sowohl des Bundesgerichtshofes in Deutschland wie auch des Europäischen Gerichtshofes, die eindeutig den Wiederverkauf von solchen aus ehemaligen Volumenlizenzen stammenden Lizenzen erlauben:

Gerichtliche Entscheidungen zum Verkauf bzw. Kauf einzelner Volumenlizenzen

Auch wenn vonseiten mancher Händler immer noch das Argument vorgebraucht wird, dass der Handel mit einzelnen Volumenlizenzen, die aus einem Volume License Package stammen, illegal sei, so widerspricht diese Aussage der gültigen Rechtsprechung in Deutschland und der EU. In mehreren Urteilen wurde eindeutig entschieden, dass Händler wie Wiresoft solche aufgeteilten Volumenlizenzen legal zum Kauf anbieten bzw. Kunden diese erwerben dürfen. Vertragsklauseln, die den Handel mit gebrauchten bzw. Volumen-Lizenzen verbieten, sind somit grundsätzlich ohne rechtliche Wirkung.

Mittlerweile hat auch Microsoft diese Urteile bestätigt und seine Lizenzbestimmungen daraufhin angepasst: So ist es zum Beispiel nicht mehr erforderlich, beim Kauf einer Enterprise Version einer Server-Software, die aus einem Volumenlizenzvertrag stammt, die bis dato erforderliche Software Assurance (SA) abzuschließen. Das heißt, dass solche Einzellizenzen auch ohne einen Wartungsvertrag genutzt werden können.

Grundsatzurteil des BGH und EuGH zu Microsoft Volumenlizenzen

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem Grundsatzurteil vom 6. Juli 2000 basierend auf dem Erschöpfungsgrundsatz des UrhG (Urheberrechtsgesetz) folgendermaßen geurteilt, dass eine Software jederzeit legal weiterverkauft werden kann, wenn deren Hersteller diese mit seiner Zustimmung erstmalig verkauft hat. Der Hersteller profitiert somit nur einmalig von dem Verkauf seines Produktes. Diese Entscheidung hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem Urteil vom 3. Juli 2012 noch einmal unterstrichen.

Der Erschöpfungsgrundsatz bildet die rechtliche Grundlage beim Handel mit Volumenlizenzen

Die Grundlage für diese gerichtlichen Urteile ist der juristische Begriff des sogenannten Erschöpfungsgrundsatzes im deutschen Urheberrechtsgesetz (UrhG). Der Erschöpfungsgrundsatz besagt, dass Schutzrechte, die der Erschöpfung unterliegen, sich in der Regel verbrauchen, sobald der geschützte Gegenstand zum ersten Mal rechtmäßig in Verkehr gebracht – also verkauft wurde. Der Urheber hat somit keinen Einfluss mehr darauf, was der Erstkäufer mit der gekauften Ware macht. Nach § 69 c Nr. 3 Satz 2 des UrhG gilt der Erschöpfungsgrundsatz auch für den Verlauf einer Software.

Der Erschöpfungsgrundsatz gilt auch beim Download von Software

Auch die Produktschlüssel aus einem Volumenlizenzvertrag fallen unter den Erschöpfungsgrundsatz. Dies wurde in der Urteilsbegründung im sogenannten UsedSoft III Verfahren vom 17. Juli 2013 (Aktenzeichen I ZR 129/08) vom BGH klar betont. Somit gilt das Recht zur Verbreitung von Software nicht nur für den Download des Erstkäufers, sondern auch bei Kopien, die zum Weiterverkauf angefertigt werden, wie sie für die Aufspaltung von Microsoft Volumenlizenzen notwendig sind. Dazu bedarf es auch keiner Zustimmung durch Microsoft. Somit können Sie als Käufer sicher sein, beim Kauf von Microsoft Software, die aus einer Volumenlizenz stammt, mit Wiresoft ein rechtlich einwandfreies Geschäft zu tätigen.

Weitere Bestimmungen zum Handel mit einzelnen Volumenlizenzen in der EU

Microsoft ist innerhalb Deutschlands bzw. der EU an die deutsche Rechtsprechung und die Urteile des EuGH gebunden und kann somit keine Einwände beim Weiterverkauf einer Volumenlizenz geltend machen. Im Umkehrschluss bedeutet dies allerdings, dass außerhalb der EU eine andere Rechtsprechung gelten kann.

Wenn ein Unternehmen solche aus Volumenlizenzen stammenden Lizenzen erwirbt, so ist dieses bei einem Audit nicht nachweispflichtig, da diese Lizenzen nicht über einen direkten Vertrag mit Microsoft erworben wurden und somit die Auditklausel entfällt.

Software von Microsoft Volumenlizenzen bei Wiresoft kaufen – eine sichere Sache

Im Software-Shop von Wiresoft finden Sie ein breites Angebot an Single User Volumenlizenzen für die verschiedensten Microsoft Programme – von aktuellen Office-Paketen und Office-Einzelprogrammen bis zu Windows Betriebssystemen und Single User CALs für Server-Lizenzen.

Ihre Wiresoft Vorteile beim Lizenzkauf:

  • Wiresoft bietet nur nur solche aus Volumenlizenzen stammenden Einzellizenzen zum Kauf an, die zeitlich unbeschränkt nutzbar sind und auch keine kostenpflichtigen Updates beinhalten.
  • Spezielle Editionen, die ursprünglich nur über eine Volumenlizenz nutzbar waren, sind dadurch auch für Wiresoft Kunden erhältlich.
  • Nach dem Kauf ist die Software per Sofort-Download installierbar.
  • Bei der Lizenzierung mit CALs, wie sie vor allem zur Nutzung von Windows Server-Programmen benötigt werden, macht der Kauf von Single User Lizenzen die passgenaue Lizenzierung nach der jeweiligen Anzahl der User möglich.
  • Durch das Angebot von Einzellizenzen für die verschiedenen Systeme kann der Bedarf an CALs oder Single User Lizenzen auch jederzeit erweitert bzw. angepasst werden.
  • Wiresoft bietet preisgünstige einzelnen Volumenlizenzen an für: Microsoft Server inkl. CALs sowie für MS Office
  • Der Erwerb von Microsoft Volumenlizenzen bei Wiresoft ist Audit-sicher.

Falls Sie weitere Fragen zum Kauf von Volumenlizenzen im Wiresoft Software-Shop haben, kontaktieren Sie und einfach per E-Mail, Telefon oder hier im Chat.

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